Danke für die schnelle Antwort.
Die Einstufung nach DGRL sollte stimmen, da PT (nicht wie fälschlicherweise angegeben PS) = 10 bar und PS = 6 bar sind. Dann ist PS x V = 49,2 l x bar < 50 l x bar und somit Art.3(3).
Fällt unser Druckbehälter dann in die Kategorie U-1(j) "Miniatur Druckbehälter" und benötigt [i]nur[/i] einen "UM"-Stamp. Ist eine Abnahme für den "UM"-Stamp mit weniger Aufwand verbunden als für andere [i]Stamps[/i]?