Hallo ich habe einen N2 Gastank mit eingebauter Elektroheizung. Nun habe ich eine frage zur Wiederkehrendeprüfung der Sicherheitseinrichtung:
Darf eine befähigte Person den Sicherheitsdruckbegrenzer und den Sicherheitstemperaturbegrenzer prüfen oder muss dies durch eine ZÜS erfolgen.
Danke für eure Antwort.