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Leitlinie TPED 39

Richtlinie über ortsbewegliche Druckgeräte (TPED )
1999/36/EG

Genehmigt von der Sachverständigengruppe TPED am 2. April. 2004

Leitlinie zu:
Artikel 3
Artikel 5

 

Frage:
Nach welchem Verfahren wird eine Gasflasche mit einer UN-Kennzeichnung erstmalig in der EU in Gebrauch genommen?

 

Antwort:

Eine Flasche mit UN-Kennzeichnung sollte gemäß den Bestimmungen des ADR und der RID in der EU ohne weitere Zulassung frei befördert werden können. Sollte der Besitzer solcher Flaschen diese zu kommerziellen oder anderen Zwecken innerhalb des EU-Marktes befördern wollen, müssen die genannten Druckgeräte auf ihre Konformität geprüft und mit dem erforderlichen Konformitätskennzeichen π ausgezeichnet werden.


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