Leitlinie TPED 40 |
Richtlinie über ortsbewegliche Druckgeräte (TPED ) 1999/36/EG |
Genehmigt von der Sachverständigengruppe TPED am 2. April. 2004
Leitlinie zu:
Artikel 2
Frage:
Kann ein kugelförmiges Gefäß als Druckfass angesehen werden?
Antwort:
Ja bei einem Fassungsraum von mehr als 150 l bis zu 1 000 l, wenn das Gefäß mit den in Abschnitt 6.2.1.3.2 RID/ADR aufgeführten Ausrüstungen versehen ist. Kommentar: Bei einem Fassungsraum von mehr als 1 000 l gilt ein kugelförmiges Gefäß als Tank.
Anmerkung:
Für Druckfässer gilt folgende Norm: EN 14208: Spezifikation für geschweißte Druckfässer mit einem Fassungsraum bis zu 1 000 Liter für den Transport von Gasen – Gestaltung und Konstruktion.