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Leitlinie TPED 44

Richtlinie über ortsbewegliche Druckgeräte (TPED )
1999/36/EG

Genehmigt von der Sachverständigengruppe TPED am 21. März 2005

Leitlinie zu:
Artikel 2

 

Frage:
Fallen offene (unverschlossene) Kryo-Behälter, die zur Beförderung tiefgekühlt verflüssigter Gase verwendet werden, in den Anwendungsbereich der TPED?



Antwort:

NEIN.
Offene (unverschlossene) Kryo-Behälter sind keine Druckgeräte im Sinne der TPED.


Kommentar:
Da offene (unverschlossene) Kryo-Behälter für die Beförderung tiefgekühlt verflüssigter Gase der Klasse 2 verwendet werden, fallen sie unter RID/ADR. Für sie gelten nicht alle Bestimmungen des Abschnitts 6.2 von RID/ADR zu Auslegung, Bau und Prüfung von Kryo-Behältern. Sie müssen lediglich die Anforderungen des Unterabschnitts 6.2.1.2 (Werkstoffe der Gefäße) erfüllen.
Die Unterabschnitte 6.2.1.1 (Auslegung und Bau), 6.2.1.3 (Bedienungsausrüstung), 6.2.1.4 (Zulassung der Gefäße), 6.2.1.6 (Wiederkehrende Prüfung) und 6.2.1.7 (Kennzeichnung der Gefäße) gelten nicht. Daher unterliegen offene (unverschlossene) Kryo-Behälter nicht der Konformitätsbewertung und erhalten keine π-Kennzeichnung.

Anmerkung: Frage Frankreichs (CLAP T 37)



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