Ein Bereich, in dem die Atmosphäre wegen der örtlichen und/oder betrieblichen Verhältnisse explosionsfähig werden kann.
Anmerkung:
Produkte. die für die Verwendung in oder im Zusammenhang mit Bereichen bestimmt sind, die unter Umständen explosionsgefährdet sein können, aber bei denen eine oder mehrere Voraussetzungen nach obiger Tabelle nicht gegeben sind, fallen nicht unter die Richtlinie 94/9/EG.
Nur für diese Art von explosionsgefährdetem Bereich müssen die Produkte ausgelegt werden.