|
||||||||||||||
|
6. Auslegung der grundlegenden Sicherheitsanforderungen zur Herstellung |
||||||||||||||
|
Leitlinie |
Akzeptiert |
Frage |
||||||||||||
| Leitlinie 6/1 | 31.03.2006 |
Nach Abschnitt 3.1.2. (dauerhafte Werkstoffverbindungen) in Anhang I muss die unabhängige Stelle Untersuchungen und Prüfungen vornehmen, um Zulassungen von Arbeitsverfahren und Personal zu erteilen. Muss der Vertreter der unabhängigen Stelle bei dem gesamten Arbeitsverfahren zur Ausführung der dauerhaften Werkstoffverbindung und dem Prüfverfahren zugegen sein? |
||||||||||||
| Leitlinie 6/2 | 28.01.1999 |
Welche Dokumente sind gegebenenfalls für die in Anhang I, Punkt 3.2.1 aufgeführte Schlussprüfung zur Verfügung zu stellen? |
||||||||||||
| Leitlinie 6/3 | 28.01.1999 |
Wie ist Punkt 3.1.1 in Anhang I bezüglich der Formverfahren zu interpretieren? Macht er für den Hersteller ein Qualifikationsverfahren für Formverfahren erforderlich, das von der benannten Stelle bestätigt wird? |
||||||||||||
| Leitlinie 6/4 | 29.01.1999 |
Muss eine benannte Stelle ein Arbeitsverfahren für eine dauerhafte Werkstoffverbindung berücksichtigen, dass durch eine andere benannte Stelle oder eine anerkannte unabhängige Prüfstelle zugelassen wurde? |
||||||||||||
| Leitlinie 6/5 | 29.01.1999 |
Gelten die Anforderungen an dauerhafte Werkstoffverbindung, die in Anhang I, Punkt 3.1.2 und 3.1.3 aufgeführt sind, auch für andere dauerhafte Werkstoffverbindungen als Schweißen? |
||||||||||||
| Leitlinie 6/6 | 23.05.2002 |
Wie muss man bei der Zulassung von Personal für die Durchführung der dauerhaften Verbindungen vorgehen, wenn es keine harmonisierten Normen gibt? |
||||||||||||
| Leitlinie 6/7 | 03.10.2002 |
Umfasst das Konzept der zerstörungsfreien Prüfungen auch visuelle Untersuchungen? |
||||||||||||
| Leitlinie 6/8 | 26.06.2001 |
Was sind die in Anhang I, Abschnitt 3.1.2 letzter Absatz genannten entsprechenden harmonisierten Normen, die die Untersuchungen und Prüfungen für die Zulassung von Verfahren für dauerhafte Verbindungen und von Personal vorsehen ? |
||||||||||||
| Leitlinie 6/9 | 26.06.2001 |
Erfordert die Druckgeräterichtlinie eine Akkreditierung des Prüflabors des Herstellers, welches Zerstörungsfreie Prüfungen (ZfP) oder Zerstörende Prüfungen (ZP) von Druckgeräten oder Teilen, die als drucktragende Teile des Druckgeräts verwendet werden sollen, durchführt? |
||||||||||||
| Leitlinie 6/10 | 27.02.2002 |
Wenn ein Hersteller an einem Standort ein Verfahren für dauerhafte Werkstoffverbindungen hat, das von einer benannten Stelle oder einer anerkannten unabhängigen Prüfstelle zugelassen ist, kann dieser Hersteller dann für gleiche Anwendungen dasselbe Verfahren an anderen Standorten verwenden? |
||||||||||||
| Leitlinie 6/11 | 23.05.2002 |
Wie muss man bei der Zulassung von Verfahren für dauerhafte Verbindungen vorgehen, wenn es keine harmonisierten Normen gibt? |
||||||||||||
| Leitlinie 6/12 | 03.11.2003 |
Was bedeutet im Zusammenhang mit der Zulassung von Schweißverfahren und Personal der Satz "...führt die genannte unabhängige Stelle die in den entsprechenden harmonisierten Normen vorgesehenen Untersuchungen und Prüfungen oder gleichwertige Untersuchungen und Prüfungen durch". |
||||||||||||
| Leitlinie 6/13 | 17.03.2004 |
Kann bei Druckgeräten der Kategorien III und IV das Personal für zerstörungsfreie Prüfungen, das Qualifikationsnachweise besitzt, die nicht die Kriterien der harmonisierten Normen (z.B. EN 473:2000 Allgemeine Grundsätze für die Qualifikation und Zulassung von ZfP-Personal) erfüllen, von anerkannten unabhängigen Prüfstellen zugelassen werden, die von einem Mitgliedstaat nach Artikel 13 Abs. 1 notifiziert wurden? |
||||||||||||
| Leitlinie 6/14 | 19.01.2005 |
Erfordert jeder Schweißvorgang an einem drucktragenden Bauteil eine Qualifikation der Schweißverfahren und der Schweißer/ des Schweißpersonals? |
||||||||||||