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Leitlinien zur Betriebssicherheitsverordnung

Vorbemerkung
Arbeitsmittel, allgemein
Überwachungsbedürftige Anlagen
Druckbehälteranlagen - Füllanlagen und Leitungen
Aufzuganlagen
Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen
Anlagen für entzündliche, leicht entzündliche und hochentzündliche Flüssigkeiten

Quelle:
LASI Leitlinien zur BetrSichV
Neuauflage: Stand Sept. 2018

 

Leitlinie

Status seit Erstausgabe

Frage

A 1 Anwendungsbereich

Leitlinie A 1.1

Rev. 0

Fallen Behindertenaufzüge mit einer möglichen Absturzhöhe bis zu 3 m in öffentlichen Bereichen unter die BetrSichV?


A 2 Begriffsbestimmungen

Leitlinie A 2.1

Rev. 0

Gehören Gebäude bzw. Einrichtungen in Gebäuden zu den Arbeitsmitteln nach BetrSichV?

Leitlinie A 2.2

Rev. 0

Gehören Persönliche Schutzausrüstungen zu den Arbeitsmitteln nach BetrSichV?

Leitlinie A 2.3

Rev. 0

Gehören Feuerlösch- und -meldeeinrichtungen zu den Arbeitsmitteln nach BetrSichV?

Leitlinie A 2.4

Rev. 0

Gehören Medizinprodukte zu den Arbeitsmitteln nach BetrSichV?

Leitlinie A 2.5

Rev. 0

Sind Gas-Druckregelanlagen (GDRA) Arbeitsmittel nach BetrSichV?

Leitlinie A 2.6

Rev. 0

1. Gehören alle Fahrzeuge, die vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellt und von Beschäftigten bei der Arbeit verwendet werden, zu den Arbeitsmitteln?

2. Gilt die BetrSichV für die Verwendung von Arbeitsmitteln auf bzw. in Fahrzeugen (z. B. Werkstatt- einrichtung auf einem LKW, Ladekrane auf Schiffen)?


A 3 Gefährdungsbeurteilung

Leitlinie A 3.1

Rev. 0

Wie ist die Gefährdungsbeurteilung nach § 3 BetrSichV zu dokumentieren ?

Leitlinie A 3.2

Rev. 0

In welchen Zeitabständen ist eine Wiederholung, Aktualisierung oder Überarbeitung der Gefährdungsbeurteilung erforderlich?


A 5 Anforderungen an die Bereitstellung und Benutzung der Arbeitsmittel

Leitlinie A 5.1

Rev. 0

Hat ein Arbeitgeber nach BetrSichV bei der Auswahl und Ausrüstung von Arbeitsmitteln auch Maßnahmen für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz von Arbeitnehmern anderer Unternehmen (insbesondere für Wartung-/Servicefirmen) zu ergreifen?

Leitlinie A 5.2

Rev. 0

Sind seilunterstützte Arbeitsverfahren und Klettergeräte bei Fassaden- und Fensterreinigungsarbeiten auch dann zulässig, wenn der Einsatz kollektiver Absturzsicherungen möglich wäre?

Leitlinie A 5.3 Rev. 0 Kann ein Arbeitgeber davon ausgehen, dass ein CE-gekennzeichnetes Arbeitsmittel grundsätzlich für die Benutzung durch den Beschäftigten geeignet ist?


A 6 Grundlegende Schutzmaßnahmen bei der Verwendung von Arbeitsmitteln

Leitlinie A 6.1

Rev. 0

Sind seilunterstützte Arbeitsverfahren und Klettergeräte bei Fassaden- und Fensterreinigungsarbeiten auch dann zulässig, wenn der Einsatz kollektiver Absturzsicherungen möglich wäre?

Leitlinie A 6.2

Rev. 0

Ab wann fällt das Erproben unter die BetrSichV?


A 7 Vereinfachte Vorgehensweise bei der Verwendung von Arbeitsmitteln

Leitlinie A 7.1

Rev. 0

Ist für die Verwendung von Leitern die vereinfachte Vorgehensweise zulässig?


A 8 Schutzmaßnahmen bei Gefährdungen durch Energien, Ingangsetzen und Stillsetzen

Leitlinie A 8.1

Rev. 0

Muss die elektrische Ausrüstung eines gebrauchten Arbeitsmittels hinsichtlich des Schutzes gegen direktes Berühren (Basisschutz) oder bei indirektem Berühren (Fehlerschutz) unter Spannung stehen- der Teile an den aktuellen Stand der Technik für das Inverkehrbringen angepasst werden?

Leitlinie A 8.2

Rev. 0

Müssen alle gebrauchten Maschinen eine Notbefehlseinrichtung zum sicheren Stillsetzen vorweisen?

Leitlinie A 8.3

Rev. 0

Was ist unter Befehlseinrichtungen, die Einfluss auf die sichere Verwendung der Arbeitsmittel haben, zu verstehen?


A 9 Weitere Schutzmaßnahmen bei der Verwendung von Arbeitsmitteln

Leitlinie A 9.1

Rev. 0

Muss die elektrische Ausrüstung eines gebrauchten Arbeitsmittels hinsichtlich des Schutzes gegen direktes Berühren (Basisschutz) oder bei indirektem Berühren (Fehlerschutz) unter Spannung stehen- der Teile an den aktuellen Stand der Technik für das Inverkehrbringen angepasst werden?


A 13 Zusammenarbeit verschiedener Arbeitgeber

Leitlinie A 13.1

Rev. 0

Hat ein Arbeitgeber nach BetrSichV bei der Auswahl und Ausrüstung von Arbeitsmitteln auch Maßnah- men für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz von Beschäftigten anderer Arbeitgeber (insbeson- dere für Wartungs-/Servicefirmen) zu ergreifen?


A 14 Prüfung von Arbeitsmitteln

Leitlinie A 14.1

Rev.0

Hat der Arbeitgeber bei der Ermittlung der Prüffristen Herstellerangaben hierzu einzuhalten?

Leitlinie A 14.2

Rev. 0

Inwieweit ist die elektrotechnisch unterwiesene Person (euP) für die Prüfung der ortsveränderlichen elektrischen Arbeitsmittel nach § 14 Abs. 2 BetrSichV einsetzbar?

Darf z. B. ein Haustechniker (Hausmeister), ohne den Anforderungen an eine befähigte Person zu genügen, als euP die elektrische Prüfung mit geeigneten Messgeräten durchführen?

Leitlinie A 14.3

Rev. 0

Darf der Arbeitgeber den Montagebetrieb mit der Prüfung vor der Inbetriebnahme eines Arbeitsmittels beauftragen, welches dieser selbst montiert hat?

Leitlinie A 14.4

Rev. 0

Wie können Doppelprüfungen bei Arbeitsmitteln vermieden werden?

 


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