Übersicht
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Annahme und Veröffentlichung |
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Anwendungsbereich |
Anwendung |
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Begriffsbestimmungen |
Übergangsbestimmung |
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Konformitätsbewertung im Hinblick auf das Inverkehrbringen neuer ortsbeweglicher Druckgeräte in der Gemeinschaft |
Sanktionen |
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Konformitätsbewertung im Hinblick auf das Inverkehrbringen neuer ortsbeweglicher Druckgeräte auf einzelstaatlichen Märkten |
Anwendbarkeit und Bestimmungen anderer Richtlinien |
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Neubewertung der Konformität von vorhandenen ortsbeweglichen Druckgeräten |
Anhänge |
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Wiederkehrende Prüfung und wiederholte Verwendung |
Mindestkriterien für die benannten und zugelassenen Prüfstellen gemäß den Art. 8 und 9 |
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Einzelstaatliche Vorschriften |
Zusätzliche Kriterien für die benannte Stellen gemäß Art. 8 |
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Benannte Stellen |
Zusätzliche Kriterien für die zugelassenen Prüfstellen gem. Art. 9 |
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Zugelassene Stellen |
Konformitätsbewertungsverfahren |
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Kennzeichnung |
Verfahren für die Neubewertung der Konformität |
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Schutzklausel |
Verfahren für die wiederkehrenden Prüfungen |
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Unberechtigter Weise angebrachtes Kennzeichnen |
Verfahren für die wiederkehrenden Prüfungen |
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Entscheidungen mit einem Verbot oder einer Einschränkung |
Bei der Konformität zu verwendende Module |
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Ausschuss |
Liste der nicht unter die Klasse 2 fallenden gefährlichen Stoffe gem. Art.2 |
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ANHANG III
ZUSÄTZLICHE KRITERIEN FÜR DIE ZUGELASSENEN PRÜFSTELLEN GEMÄSS ARTIKEL 9
1.Die zugelassene Stelle muss ein organisatorisch abgegrenzter Teil eines Unternehmens sein, das am Entwurf, an der Herstellung, Lieferung, Verwendung oder Wartung der von ihr inspizierten Geräte beteiligt ist.
2. Die zugelassene Stelle darf nicht unmittelbar am Entwurf, an der Herstellung, Lieferung oder Verwendung der von ihr inspizierten ortsbeweglichen Druckgeräte, einschließlich des Zubehörs, bzw. ähnlicher Konkurrenzprodukte beteiligt sein.
3. Zwischen den Verantwortlichen des Inspektionspersonals und des mit anderen Aufgaben betrauten Personals ist klar zu unterscheiden. Hierzu ist eine organisatorische Abgrenzung vorzunehmen und sind besondere Berichtsverfahren der Prüfstelle innerhalb des Mutterunternehmens festzulegen.