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Leitlinien zum Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (GPSG/ProdSG)

00 Vorbemerkung
01 Anwendungsbereich
02 Begriffsbestimmungen
03 ..
04 Inverkehrbringen
05 Besondere Pflichten für das Inverkehrbringen von Verbraucherprodukten
06 CE-Kennzeichnung
07 GS-Zeichen
08 Aufgaben und Befugnisse der zuständigen Behörde

01. Anwendungsbereich

Leitlinie

Ausgabe

Frage

Leitlinie 1/1

März 2006

Was ist unter der Formulierung „selbständig im Rahmen einer wirtschaftlichen Unternehmung“ bezüglich des Inverkehrbringens und Ausstellens von Produkten zu verstehen?

Leitlinie 1/2

März 2006

Welche anderen Rechtsvorschriften enthalten entsprechende oder weitergehende Anforderungen an die Gewährleistung von Sicherheit und Gesundheit?

Leitlinie 1/3

März 2006

Wird durch das GPSG auch die Herstellung von Produkten für den Eigengebrauch geregelt?



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