Leitlinien zum Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (GPSG/ProdSG)
00 Vorbemerkung
01 Anwendungsbereich
02 Begriffsbestimmungen
03 ..
04 Inverkehrbringen
05 Besondere Pflichten für das Inverkehrbringen von Verbraucherprodukten
06 CE-Kennzeichnung
07 GS-Zeichen
08 Aufgaben und Befugnisse der zuständigen Behörde
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01. Anwendungsbereich |
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Leitlinie |
Ausgabe |
Frage |
| Leitlinie 1/1 |
März 2006 |
Was ist unter der Formulierung „selbständig im Rahmen einer wirtschaftlichen Unternehmung“ bezüglich des Inverkehrbringens und Ausstellens von Produkten zu verstehen? |
| Leitlinie 1/2 |
März 2006 |
Welche anderen Rechtsvorschriften enthalten entsprechende oder weitergehende Anforderungen an die Gewährleistung von Sicherheit und Gesundheit? |
| Leitlinie 1/3 |
März 2006 |
Wird durch das GPSG auch die Herstellung von Produkten für den Eigengebrauch geregelt? |