Hinweis: zur Richtlinie über ortsbewegliche Druckgeräte 1999/36/EG |
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Leitlinie |
Frage |
Leitlinie TPED 01 |
Wenn unter Ziffer 6.2.2 RID/ADR keine EN-Normen für Flaschen, Großflaschen und Kryo-Behälter aufgeführt sind, |
Leitlinie TPED 03 a |
Ist eine Neubewertung der Konformität von Gasflaschen notwendig, die gemäß den Richtlinien 84/525/EWG bis 84/527/EWG hergestellt und vor dem 1. Juli 2001 bzw. binnen zwei Jahren ab diesem Zeitpunkt in Verkehr gebracht wurden? |
Leitlinie TPED 03 b |
Können Gasflaschen, die gemäß den Richtlinien 84/525/EWG bis 84/527/EWG hergestellt und vor dem 1. Juli 2001 bzw. binnen zwei Jahren ab diesem Zeitpunkt in Verkehr gebracht wurden, zum Nachweis der Erfüllung der Anforderungen des Artikels 7 Absatz 2 mit der Angabe „-40°C“ gekennzeichnet werden, ohne dass eine Neubewertung der Konformität dieser Gasflaschen notwendig ist? |
Leitlinie TPED 04 |
Können vorhandene und außerhalb der EU hergestellte Flaschen im Hinblick auf die Einhaltung der Richtlinie über ortsbewegliche Druckgeräte einer Neubewertung unterzogen werden und das Konformitätskennzeichen π erhalten? |
Leitlinie TPED 05 |
Montiert ein Gashersteller auf eine mit dem Konformitätskennzeichen π versehene Flasche ein neues Ventil, das ebenfalls dieses Kennzeichen (oder die CE-Kennzeichnung) trägt, muss dann das gesamte Druckgerät einer Konformitätsbewertung als Baugruppe im Sinne der Richtlinie über Druckgeräte (PED) unterzogen werden? |
Leitlinie TPED 06 |
Auf der Gemeinsamen Tagung wurde der Bezugnahme auf einige Europäische Normen für die Herstellung von Flaschen (EN 1442, EN 1964-1) zugestimmt. Die überarbeiteten Fassungen der ADR/RID-Übereinkommen einschließlich der genannten Normen sind seit 1. Juli 2001 in Kraft. Können Flaschen, die vor dem 1. Juli 2001 gemäß diesen Normen hergestellt wurden, das Konformitätskennzeichen π tragen oder ist hierfür eine Konformitätsneubewertung durch eine Benannte Stelle erforderlich? Könnte im letzteren Fall ein vereinfachtes Neubewertungsverfahren (z. B. Sichtprüfung) zur Anwendung kommen? |
Leitlinie TPED 07 |
Sind die gemäß der Richtlinie über Druckgeräte (PED) benannten Stellen zugleich Benannte Stellen im Sinne der Richtlinie über ortsbewegliche Druckgeräte (TPED)? |
Leitlinie TPED 08 |
Kann eine Baumusterprüfung, die in Übereinstimmung mit den nationalen Rechtsvorschriften gewährt wurde, ohne weitere Prüfungen in eine EG-Baumusterprüfung umgewandelt werden? |
Leitlinie TPED 09 |
Wie ist der in Artikel 1 Absatz 4 vorgesehene Ausschluss ortsbeweglicher Druckgeräte, „die ausschließlich zur Beförderung gefährlicher Güter zwischen dem Gebiet der Gemeinschaft und dem von Drittstaaten [...] verwendet werden“, zu verstehen? |
Leitlinie TPED 10 |
Worin besteht die wiederkehrende Prüfung von Ventilen und sonstigen für die Beförderung benutzten Ausrüstungsteilen? |
Leitlinie TPED 11 |
Erstreckt sich der Geltungsbereich der TPED auch auf „Gaspatronen“ (UN 2037)? |
Leitlinie TPED 13 |
Muss die schriftliche Konformitätserklärung dieselben Angaben enthalten, die in den Festlegungen in Anhang VII der Richtlinie zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Druckgeräte (PED) aufgeführt sind? |
Leitlinie TPED 15 |
Ersetzt die einer Prüfstelle von der Kommission zugeteilte Kennnummer den Stempel des Sachverständigen gemäß Abschnitt 6.2.1.7 des ADR/RID-Übereinkommens? |
Leitlinie TPED 16 |
Gemäß Artikel 4 Absatz 3 der Richtlinie 1999/36/EG wird die „Zugelassene Stelle (...) ausschließlich für das Unternehmen tätig, zu dem sie gehört.“ Was ist ein Unternehmen? |
Leitlinie TPED 17 |
Die Kennnummer der Benannten/Zugelassenen Stelle wird vierstellig und damit dem in Monat und Jahr dargestellten Prüfdatum sehr ähnlich sein. Kann die Kennnummer in einen Kreis oder ein Rechteck gesetzt werden, um Verwechslungen auf Seiten des Verpackers/Verladers hinsichtlich des nächsten Prüftermins vorzubeugen? |
Leitlinie TPED 18 |
Fällt die wiederkehrende (jährliche) technische Prüfung von Fahrzeugen gemäß Kapitel 9.1 des ADR-Übereinkommens in den Geltungsbereich der Richtlinie über ortsbewegliche Druckgeräte (TPED)? Anders gefragt: Kann die Gültigkeit einer Fahrzeugzulassung von jedem Mitgliedstaat verlängert werden? |
Leitlinie TPED 19 |
Ist die Betriebsausrüstung von Tanks – z. B. Pumpen, Messvorrichtungen, Schläuche zum Befüllen und Entleeren – mit dem Konformitätskennzeichen π , dem CE-Kennzeichen oder gar nicht zu markieren? |
Leitlinie TPED 20 |
Ist eine Ventilschutzkappe ein unter die TPED-Leitlinie fallendes Zubehörteil und ist sie mit dem π-Zeichen zu kennzeichnen? |
Leitlinie TPED 22 |
Gemäß Artikel 1 Absatz 2 Buchstabe c und Artikel 10 Absatz 3 der Richtlinie sind Gasflaschen, die unter die Richtlinien 84/525/EWG bis 84/527/EWG fallen, bei der nächsten wiederkehrenden Prüfung mit dem π-Kennzeichen zu versehen. Folgt daraus, dass diese π-gekennzeichneten Gasflaschen nur dann transportiert werden können, wenn sie über π-gekennzeichnete Ausrüstungsteile mit Sicherheitsfunktion verfügen? |
Leitlinie TPED 23 |
Kann ein kugelförmiges Gefäß als Druckfass angesehen werden?
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Leitlinie TPED 24 |
Wie werden mit Gas oder Gasgemischen befüllte Druckbehälter gemäß der Richtlinie zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Druckgeräte (PED) oder der Richtlinie über ortsbewegliche Druckgeräte (TPED) eingestuft, wenn sie folgendermaßen eingesetzt werden: |
Leitlinie TPED 25 |
Acetylen-Flaschen sind gemäß RID/ADR 6.2.1.5.1 (i) nach dem Befüllen mit der porösen Masse zu überprüfen. Muss diese Prüfung von einer benannten Stelle gemäß TPED durchgeführt werden? |
Leitlinie TPED 26 |
Wann erfolgt bei Acetylen-Flaschen und entsprechenden Servicearbeiten die π- |
Leitlinie TPED 28 |
Welche Daten sind in Artikel 2 der Entscheidung 2003/525/EG der Kommission vom 18. Juli 2003 zur Verschiebung des Anwendungsdatums der Richtlinie 1999/36/EG des Rates über ortsbewegliche Druckgeräte hinsichtlich bestimmter Geräte vorgesehen? |
Leitlinie TPED 29 |
Welches Verfahren für die Neubewertung der Konformität findet auf ortsbewegliche Druckgeräte Anwendung, die entsprechend einer von einer zuständigen Behöre anerkannten technischen Vorschrift entworfen, hergestellt und in Betrieb genommen wurden, die mit einer Norm identisch ist, auf die später im Rahmen von RID/ADR verwiesen wird? |
Leitlinie TPED 30 |
a) Können die Verfahren für die Neubewertung der Konformität des Baumusters und die π-Kennzeichnung zeitlich getrennt erfolgen? b) Kann die π-Kennzeichnung bei einer anderen Stelle als der beantragt werden, die die Neubewertung der Konformität des Baumusters vorgenommen hat? |
Leitlinie TPED 31 |
Ist bei ortsbeweglichen Druckgeräten, die einer einzelstaatlichen Vorschrift entsprechen, die Neubewertung aller Geräte des gleichen Baumusters, die dieser Vorschrift entsprechen, auf der Grundlage von Unterlagen möglich? |
Leitlinie TPED 32 |
Zu den Voraussetzungen dafür, dass die Bedingungen für die Verwendung und Wartung weiterhin die Übereinstimmung des ortsbeweglichen Druckgeräts mit den Anforderungen gewährleisten, gehört, dass die Geräte „in geeigneten Befüllungszentren befüllt werden“. |
Leitlinie TPED 33 |
Können wiederkehrende Prüfungen von Gefäßen von Befüllungszentren durchgeführt werden? |
Leitlinie TPED 34 |
Unter welchen Bedingungen kann eine zuständige Behörde ein technisches Regelwerk anerkennen, nach dessen Vorschriften unter die TPED fallende Druckgefäße gebaut werden dürfen? |
Leitlinie TPED 35 |
Werden unter die TPED fallende ortsbewegliche Druckgeräte nach einer technischen Vorschrift hergestellt, die von einer zuständigen Behörde gemäß der Leitlinie TPED 34 anerkannt wurde, |
Leitlinie TPED 36 |
Wird es nach der Übergangsbestimmung (Artikel 18 der TPED) möglich sein, nicht π-gekennzeichnete ortsbewegliche Druckgeräte, die gemäß RID/ADR von einem EU-Mitgliedstaat zugelassen wurden, für die Beförderung gefährlicher Güter innerhalb der Gemeinschaft zu verwenden? |
Leitlinie TPED 37 |
Welche Anforderungen gelten für die Kennzeichnung bestehender Ventile und sonstiger Ausrüstungsteile mit unmittelbarer Sicherheitsfunktion, wenn diese einer Neubewertung unterzogen werden? |
Leitlinie TPED 38 |
Wer führt die wiederkehrenden Prüfungen durch und welche Module sind dabei zu verwenden? |
Leitlinie TPED 39 |
Nach welchem Verfahren wird eine Gasflasche mit einer UN-Kennzeichnung erstmalig in der EU in Gebrauch genommen?
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Leitlinie TPED 40 |
Kann ein kugelförmiges Gefäß als Druckfass angesehen werden?
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Leitlinie TPED 41 |
Ist eine benannte oder zugelassene Stelle, die die Anforderungen der TPED erfüllt, automatisch eine Prüfstelle für UN-Druckgefäße des ADR/der RID und umgekehrt?
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Leitlinie TPED 42 |
Müssen Ventile und andere Ausrüstungsteile mit unmittelbarer Sicherheitsfunktion,
die nicht gemäß den in Abschnitt 6.2.2 RID/ADR aufgeführten Normen entworfen und gebaut wurden, nach einem von der zuständigen Behörde anerkannten technischen Regelwerk entworfen und gebaut werden? |
Leitlinie TPED 43 |
Ein Flaschenbündel ist eine Einheit aus Flaschen, mit oder ohne individuelle Ventile, die untereinander mit einem Sammelrohr verbunden und in einem Metallrahmen gesichert sind. In vielen Fällen wird die Einheit vom Eigentümer der Bündel oder seinem bevollmächtigten Vertreter hergestellt.
Frage 1: Kann die Pi-Kennzeichnung der Bündel im Geschäft des Eigentümers angebracht werden, nachdem die Einheit ordgnungsgemäß bewertet werden? |
Leitlinie TPED 44 |
Fallen offene (unverschlossene) Kryo-Behälter, die zur Beförderung tiefgekühlt verflüssigter Gase verwendet werden, in den Anwendungsbereich der TPED?
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Leitlinie TPED 45 |
1. Müssen die Kennzeichnungen vorhandener Druckgefäße, die einer Neubewertung der Konformität unterzogen werden, zum Zeitpunkt der Neubewertung den Bestimmungen des ADR/der RID für neue Druckgefäße entsprechen?
2. Müssen fehlende Kennzeichnungen angebracht werden? |
Leitlinie TPED 46 |
Ist es zulässig, Druckgeräte sowohl mit der CE-Kennzeichnung für die PED als auch mit der π-Kennzeichnung für die TPED zu versehen?
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Leitlinie TPED 47 |
Wie kann ein Hersteller ortsbeweglicher Durckgeräte mit relativ geringer Wanddicke (unter 5 mm) gegenüber einem Mitgliedstaat, in denen regelmäßig Umgebungstemperaturen von weniger als -20 ºC auftreten, den Nachweis führen (gemäß Artikel 7 Absatz 2 TPED), dass die strengsten Normen für Werkstoffeigenschaften bezüglich der niedrigeren Betriebstemperatur erfüllt werden?
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Leitlinie TPED 48 |
Nach RID/ADR 4.1.3.6 sind Gasgefäße, die der Verpackungsanweisung P200 und den Bauvorschriften von Kapitel 6.2 entsprechen, für die Beförderung von anderen Stoffen als Klasse 2 oder als die von Anhang VI der TPED erfassten Stoffe zugelassen.
Kann ein ortsbewegliches Druckgerät mit PI-Kennzeichnung für eine solche Beförderung verwendet werden? |